Grundstück für EFH in Kisdorf – Courtagefrei

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Objektbeschreibung

Kurzinformation B-Plan Nr.37
1. Art der Nutzung
• Reines Wohngebiet (WR)
• Je Wohngebäude ist maximal 1 Wohneinheit zulässig

2. Maß der baulichen Nutzung
• GRZ: 0,3 d.h. Max. 30 % Bebauung vom Grundstück zzgl. Nebenanlagen + Zuwegungen max. 45 % Bebauung vom Grundstück
• Maximale Grundfläche Hauptgebäude: 200 m²
• 1 Vollgeschoss (eingeschossige Bauweise)
• Höhenfestsetzungen (Bezugspunkt gemäß Planzeichnung):
– Sockelhöhe (OKFF EG): max. 0,50 m über Bezugspunkt
– Geneigte Dächer: Gebäudehöhe (GH): max. 9,0 m, Traufhöhe (TH): max. 4,5 m
– Flach- und flachgeneigte Dächer (= 20°): Gebäudehöhe: max. 7,0 m
– Überschreitung durch PV-/Solaranlagen: bis +1,0 m zulässig

3. Bauweise und Grundstücksnutzung
• Offene Bauweise, nur Einzelhäuser zulässig
• Garagen und Carports nur innerhalb der überbaubaren Fläche
• Nebenanlagen straßenseitig außerhalb der Baugrenzen unzulässig

4. Dächer und Gestaltung
• Max. Dachneigung: 45°
• Zulässige Dachfarben: Rot bis rotbraun, Anthrazit bis schwarz, Braun
• Zulässige Materialien: Ton, Beton, Metall (nicht hochglänzend)
• Gründächer zulässig
• Nebenanlagen, Garagen, Carports: Flachdach oder flach geneigt (= 20°), Begrünung verpflichtend

5. Fassaden
• Zulässig: Klinker, Holz, Putz
• Nicht zulässig: Blockbohlenhäuser

6. Stellplätze und Nebenflächen
• Mindestens 2 Stellplätze je Wohneinheit auf dem Grundstück
• Stellplätze und Wege: wasserdurchlässig herzustellen

7. Freiflächen und Begrünung
• Pro Grundstück: 2 kleinkronige Laubbäume (gemäß Pflanzliste)
• Mülltonnen: gegen Einblick abzuschirmen oder baulich zu integrieren
• Begrünungspflicht für Dächer von Nebenanlagen
• Keine Schottergärten (Flächen sind zu begrünen)

 

Kurzfassung:

– Geltungsbereich B-Plan Nr. 37 der Gemeinde Kisdorf
– Grundstücksgrößen 590 m² – 1.527 m² (davon 850 m² Bauland)
– eingeschossige Bauweise
– eine Wohneinheit pro Gebäude
– Erschließung in zwei Ausbaustufen
– öffentlicher Spielplatz

Es ist eine Anzahlung von 30% zu leisten, der Restbetrag ist bei Übergabe fällig.

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