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Grundstück in Quickborn-Heide, Straße auf Anfrage

Grundstück
Grundstück Nummer 1-22-0033a
Fläche689 m²
StraßeStraße auf Anfrage
Preis269.000,00 EUR
Maklercourtagenur 2,45 % inkl. gestzl. MwSt. jeweils für den Käufer und Verkäufer
 

Ein Bebauungsplan ist in diesem Gebiet nicht vorhanden. Somit wird eine mögliche Bebauung nach § 34 Baugesetzbuch entschieden. Eine Bauvoranfrage für ein EFH ist bereits positiv beschieden. Derzeitige Bebauung: Im vorderen Teil des gesamten Grundstücks mit einer Größe von 1384 m² befindet sich ein älteres Einfamilienhaus. Dieses Grundstück wird gerade in 2 gleiche Grundstücke aufgeteilt. Im hinteren Teil grenzt ein 2. Flurstück, welches ebenfalls mit einem Einfamilienhaus bebaut ist, an. Die gemeinsame Zufahrt (ca. 3 Meter breit) verläuft im südlichen Bereich. Für das Benutzen der Zufahrt wird / muss ein Wege- und Leitungsrecht eingetragen (privatrechtlich über das Grundbuch und zusätzlich öffentlich im Baulastenverzeichnis), da die Auffahrt zum 2. hinteren Flurstück gehört. Die Auffahrt muss ggf. noch neu erstellt werden. Die etwaigen Kosten hierfür tragen alle 3 Eigentümer, die nach einer bestimmten Beteiligungsquote festgelegt werden, gemeinsam. Eine Erschließung des neuen Grundstückes ist laut mündlicher Rücksprache mit den Stadtwerken Quickborn gesichert. Die Kosten für (Strom ca. € 8.000,00, Wasser ca. € 10.000,00 und bspw. Gas ca. € 3.000,00) liegen gesamt ca. bei € 21.000, Die Kosten hierfür trägt der Erwerber. Das Grundstück muss noch gerodet werden. Diese Kosten trägt ebenfalls der Erwerber. Die Kosten der Teilung und Vermessung des Grundstücks trägt der Verkäufer.