Bundesfinanzhof: Steuerbonus für Handwerkerleistungen wird erweitert.

Der Steuerbonus, der für Handwerkerleistungen an der selbstgenutzen Immobilie bewilligt wird, soll nun auch für die Neuanlage eines Gartens gelten, wie jüngst der Bundesfinanzhof entschied (BFH, Az. VI R 61/10)